Liebe Endorferinnen, liebe Endorfer,
die Urlaubszeit ist in vollem Gange, auch der
Marktgemeinderat hat eine mehrwöchige Sitzungspause und in Vertretung für die
1. Bürgermeisterin, darf ich aus Marktgemeinderat, Rathaus und Gemeinde
berichten. Ich möchte auch in aller Kürze einige klärende Fakten und Erhellendes
zu den in den letzten Monaten bis zum heutigen Tage in der Angelegenheit
Kanalgebühren sehr einseitigen, und teileweise wenig sachlichen Berichterstattungen
sagen.
Gemeinderat
Das Ferienprogramm der Marktgemeinde, das zeigen schon die
ersten Wochen, kommt auch heuer durch seine Vielfalt an attraktiven Angeboten
bei den Kindern sehr gut an. Schon jetzt
darf ich im Namen des Marktgemeinderates den Vereinen, Organisatoren und allen
ehrenamtlichen Helfern, die zum Gelingen
und dem großen Erfolg beitragen, allen voran Frau Hannelore Schauer, für die
gute Vorbereitung ein herzliches Dankschön
sagen und einen weiterhin so erfolgreichen und reibungslosen Verlauf wünschen.
Als Mehrheitsaktionär der Chiemgau Gesundheitswelt AG freut es die Marktgemeinde Bad Endorf ganz
besonders, dass es nunmehr der GWC AG
gelungen ist, mit Herrn Zeh einen
ausgewiesenen, erfahrenen Fachmann als Finanzvorstand hinzuzugewinnen, um in
der Zukunft in der Vorstandsarbeit, nach dem vier Augen Prinzip, mit gestärkter Sachkompetenz und Innovationskraft in der Führung des GWC- Konzern die
wirtschaftliche Entwicklung, Stärkung und die nötigen Neupositionierungen
erfolgreich gestalten zu können. Dazu gratuliere ich der GWC im Namen der Marktgemeinde
Bad Endorf. Mit dieser Neuausrichtung in der Führungsstruktur ist eine wichtige
Forderung des Mehrheitsaktionärs Marktgemeinde Bad Endorf durch die
Installierung eines zweiten Vorstandes durch die GWC- Gremien bestätigt worden. Hiermit ist ein weiterer Schritt auf dem Weg
in die Neuausrichtung des Konzern GWC aus Sicht der Marktgemeinde getan.
Mit dem Antworter Feuerwehr- und Bürgerhaus geht es, trotz einiger unvorhergesehener Verzögerungen im
Planungsablauf und durch einen Wassereinbruch in den Keller durch ein Unwetter,
das in den letzten Wochen den Bauablauf
ebenfalls behindert hat, geht es nun wieder mit den Arbeiten weiter. Nicht
zuletzt durch die gute Zusammenarbeit,
die freiwillige und kostenlose Mitarbeit der Antworter Vereine, insbesondere der Antworter Feuerwehr, konnten
die Kosten des Schadens durch das Unwetter
in Grenzen gehalten werden und weitgehendst die restlichen Kosten durch eine abgeschlossene
Bauversicherung abgedeckt werden. Die Arbeiten gehen nun in die Endphase. Gemeinde
und Feuerwehr hoffen, wenn nichts Gravierendes
mehr auftaucht, dass der Bezug des Feuerwehr- und Bürgerhauses zum
Veteranenjahrtag im November erfolgen kann.
Die Sanierung und Neugestaltung der Aussenanlagen am
Kindergarten Hirnsberg wurden in den letzten Wochen ausgeführt. Jetzt ist noch
die Aussenfluchttreppe an der Nordseite
des Gebäudes anzubringen. Dies war eine Auflage der Behörden, bei Aufnahme von
Kindern unter 3 Jahren in den Kindergarten notwendig wurde. Damit wäre die
Sanierung des unter Denkmalschutz befindlichen ehemaligen Schulhauses, dem
heutigen Kindergarten, in Hirnsberg
abgeschlossen. Dank des 80% Zuschusses durch das energetische Programm des
Freistaates Bayern konnte nicht nur ein schönes, sondern für den Ort Hirnsberg
wichtiges und zentrales Gebäude erhalten und zukunftsfähig gemacht werden. Wer
das sanierte Gebäude noch nicht gesehen hat, sollte sich den Kindergarten nach
der gelungenen Sanierung ansehen. Dies gilt auch für die Feuerwehrhausfassade
in Antwor,t die in sehr gekonnter Manier in einer Putzkratztechnik künstlerisch
durch Josef Kriechbaum aus Antwort gestaltet wurde.
Kanalgebühren
Nun darf ich Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger zuerst zum
Sachstand über die eingeleiteten Massnahmen zu den Kanalgebühren durch den
Marktgemeinderat unterrichten:
Das bayerische Verwaltungsgericht München hat durch das
Urteil vom 9. Juni 20011 in seiner Begründung eine Gesamtgebührenüberdeckung
von 495.00 € für den Kalkulationzeitraum 2007 bis 2010 festgestellt, die nicht,
wie im Gutachten vorgesehen, in den neuen Kalkulationszeitraum übertragen
werden darf. Da die Marktgemeinde 2007- 2009 keine kalkulierte Gebühr, sondern eine
sogenannte willkürlich gegriffene Gebühr von 1,90 € ihren Gebührenbescheiden
zugrunde gelegt hatte, war eine
Übertragung einer Gebührenüberdeckung - auch aus nicht vorhersehbaren
Gebührenzahlungen, wie die Nachzahlungen der GWC in Höhe von 540.000 €, die zur
Gebührenüberdeckung von 495.000 € führten - nicht möglich, wie sie im Gutachten
vorgesehen war und bei kalkulierten Gebühren rechtlich zulässig ist.
Diese vorgenannten Tatsachen führten zur Unwirksamkeit der
Gebührensatzung des Marktes Bad Endorf und somit auch zur Unwirksamkeit des
satzungsgemäßen Gebührensatzes von 1,90
€ für den Gebührenzeitraum 2007 bis 2010.
Nachdem nun eindeutige Rechtssicherheit durch das Gericht
hergestellt wurde, hat der Marktgemeinderat umgehend mit großer Mehrheit die Firma R. Hurzelmeier Kommunalberatungsbüro
mit Rechtsanwältin Freitag aus
Straubing/Laberweinting beauftragt,
eine rechtskonforme Stammsatzung
und eine Gebührensatzung mit Gebührensatz unter der Einbeziehung und
Würdigung des Urteils des Verwaltungsgerichtes umgehend zu erstellen.
Da die Kanalgebührenbescheide für 2010 und die
Vorauszahlungen für 2011 baldmöglichst erstellt werden müssen, weil diese
Bescheide für viele Bürger und Vermieter notwendig für ihre Abrechnungen sind,
bedarf es einer schnellen Bearbeitung. Ende September Anfang Oktober kann der
Marktgemeinderat laut Frau Freitag mit
der neuen Stammsatzung und der Gebührensatzung zur erstmaligen Vorlage rechnen,
um dann zu beraten und in öffentlicher Sitzung zu beschliessen.
Der Marktgemeinderat hat in all seinen Sitzungen zu den
Kanalgebühren deutlich gemacht, dass beim Abbau der Kanalgebührenüberdeckung nicht nur die Widerspruchsführer für die
Kanalgebührenbescheide 2009 sondern alle Kanalgebührenzahler gleicherweise zu
berücksichtigen sind. Eines, sehr
verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger ist in Sachen Kanalgebühren sicher: die Bürgermeisterin wird Sie in dieser Sache umfassend informieren.
Bevor ich zur Presseberichterstattung über die Kanalgebühren
komme, darf ich Folgendes feststellen: Kanal- und Abwasserentsorgung ist eine
kostenrechnende Einrichtung. Mögliche Gebührenüber- und unterdeckungen sind
spätestens im folgenden Gebührenzeitraum zurückzuführen und zuzuführen, so ist es vom Gesetzgeber festgelegt. Die
Kommunen werden diesbezüglich vom Bayrischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft,
von der Kommunalaufsicht überwacht und somit Sorge getragen, dass letztlich
keine Gebühren im allgemeinen Haushalt landen.
Dass 2002 durch die großen Überdeckungen und 2007 ohne
Wissen und Beschluss des Marktgemeinderates statt einer kalkulierten Gebühr
weiterhin die alte Gebühr, entgegen der Kalkulation des BKPV, gegriffen wurde,
mit den nun formalrechtlichen negativen Folgen, ist sicher der früheren
Gemeindeführung und Verwaltung,
vertreten durch den Kämmerer, und dem früheren Amtsleiter zuzurechnen.
Die heutige Gemeindeführung und der Marktgemeinderat hat
nach Feststellung der Überdeckung der Kanalgebühren durch den BKPV sofort durch
geeignete Maßnahmen wie Unterhalt und
Sanierung etc. des Kanalnetzes die Überzahlungen in Höhe von 860.000 Euro Stück
für Stück zurückgeführt. Von 2002 bis 2010
mit den Nachzahlungen von 540.000 € durch die GWC war dies ein Betrag
von 1,4 Mio. Das Verwaltungsgericht
bestätigte in seiner Urteilsbegründung, dass im Abrechnungszeitraum nur noch eine
Überdeckung von 495.000 € besteht. Dies heißt doch, dass ohne die Nachzahlungen
der GWC (die aus nicht vorhersehbaren Abgabenverkürzungen stammen) die
Kanalgebührenüberzahlungen in Höhe von
860.000 € bis 2010 zurückgeführt worden sind. Dies geht aus dem Gutachten Schima und aus der
Urteilsbegründung hervor. Die Gemeindeführung und der Gemeinderat werden auch
die noch offenen Kanalgebührenüberzahlungen auf Euro und Cent zurückführen und
abbauen. Aber eines sei auch deutlich gesagt: für die gegriffene Kanalgebühren
und daraus resultierenden Folgen der früher politisch Verantwortlichen ist die
heutige Gemeindeführung nicht verantwortlich.
Nun komme ich zu der Berichterstattung zu den Kanalgebühren
im OVB. Gestatten, Sie mir hierzu ein persönliches Wort. In dem Artikel
vom 19.8.2011 im OVB von Herrn Dr. Hans Winkler, verfasst und verantwortet
durch Frau Knothe vom OVB wird teilweise unterschwellig, aber auch ganz dreist die
heutige Gemeindeführung, vor allem die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter als
die Verursacher in Sachen Kanalgebühren verunglimpft, entgegen besseren
Wissens. So wird der heutigen Gemeindeführung unterstellt, sie würde zu diesem Thema nicht die volle Wahrheit
darstellen und die Dinge schön reden und
unrichtig darstellen. Die Unterstellungen von Herrn Winkler weise ich in aller Form
zurück. Durch den Versuch, die politisch Verantwortlichen durch Halbwahrheiten, medial geschickte Unterstellungen und ständiges Wiederholen von Unwahrheiten, z. B. der
Gutachter Schima hätte den Auftrag gehabt, die 1,90 € Gebühren zu bestätigen, sollen
wir, die politisch Verantwortlichen beschädigt werden. Obwohl diese
Unterstellung in der Sondersitzung zu den Kanalgebühren von Herrn Schima eindeutig zurückgewiesen wurde - bei
dieser Sitzung war Herr Winkler aber auch Frau Knothe vom OVB zugegen - werden diese Unwahrheiten im Bericht vom
19.8.20011 im OVB weiterhin behauptet. Die Berichte in der Sache Kanalgebühren
zeigen deutlich System auf, auch durch Frau Knothe. Durch eine bewusst subjektive
Berichterstattung und Weglassen wichtiger Fakten, Wiederholen von Halb- und
Unwahrheiten wird versucht, den Bürger zu verunsichern und die heutige
Gemeindeführung zu beschädigen.
Man muss sich schon fragen, weshalb sich Herr Dr. H. Winkler nicht schon 2002 aber auch 2007 bei den
damaligen Verursachern und politischen Verantwortlichen, zugleich seine
langjährigen Parteifreunde, warnend zu
Wort gemeldet hat, ist schon erstaunlich. Bei Frau Knothe ist es verständlich,
weiss doch jedermann, wo sie politisch steht - oder sollte man sagen: ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt?
Verehrte
Mitbürgerinnen und Bürger, es war mir ein Anliegen, in dieser Sache ein
deutliches Wort zu sagen, es ist notwendig, aufzuzeigen, was hinter so manchen
Pressevorgängen steckt, eine objektive
und saubere Berichterstattung muß trotz aller Pressefreiheit, auf die sich so
mancher beruft, trotz alledem angemahnt
werden. Denn auch dies gehört zu einem guten demokratischen Stil einer freien
Presse, dazu stehe ich, und damit möchte ich es bewenden lassen.
Nun wünsche ich uns allen noch einen schönen Restsommer und
wenn Sie noch freie Tage haben, einen schönen Urlaub.