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09.2011 Martin R. Lauber, 2. Bürgermeister

 

Bericht aus dem Marktgemeinderat, Kanalgebühren

Kommentar unseres 2.Bürgermeister
Liebe Endorferinnen, liebe Endorfer,

die Urlaubszeit ist in vollem Gange, auch der Marktgemeinderat hat eine mehrwöchige Sitzungspause und in Vertretung für die 1. Bürgermeisterin, darf ich aus Marktgemeinderat, Rathaus und Gemeinde berichten. Ich möchte auch in aller Kürze einige klärende Fakten und Erhellendes zu den in den letzten Monaten bis zum heutigen Tage in der Angelegenheit Kanalgebühren sehr einseitigen, und teileweise wenig sachlichen Berichterstattungen sagen.

Gemeinderat

Das Ferienprogramm der Marktgemeinde, das zeigen schon die ersten Wochen, kommt auch heuer durch seine Vielfalt an attraktiven Angeboten bei den Kindern  sehr gut an. Schon jetzt darf ich im Namen des Marktgemeinderates den Vereinen, Organisatoren und allen ehrenamtlichen Helfern, die  zum Gelingen und dem großen Erfolg beitragen, allen voran Frau Hannelore Schauer, für die gute Vorbereitung ein  herzliches Dankschön sagen und einen weiterhin so erfolgreichen und reibungslosen Verlauf wünschen.

Als Mehrheitsaktionär der Chiemgau Gesundheitswelt AG  freut es die Marktgemeinde Bad Endorf ganz besonders, dass es nunmehr der GWC  AG gelungen ist,  mit Herrn Zeh einen ausgewiesenen, erfahrenen Fachmann als Finanzvorstand hinzuzugewinnen, um in der Zukunft in der Vorstandsarbeit, nach dem vier Augen Prinzip,  mit gestärkter Sachkompetenz  und Innovationskraft  in der Führung des GWC- Konzern die wirtschaftliche Entwicklung, Stärkung und die nötigen Neupositionierungen erfolgreich gestalten zu können. Dazu gratuliere ich der GWC im Namen der Marktgemeinde Bad Endorf. Mit dieser Neuausrichtung in der Führungsstruktur ist eine wichtige Forderung des Mehrheitsaktionärs  Marktgemeinde Bad Endorf durch die Installierung  eines zweiten Vorstandes  durch die GWC- Gremien bestätigt worden.  Hiermit ist ein weiterer Schritt auf dem Weg in die Neuausrichtung des Konzern GWC aus Sicht der Marktgemeinde getan.

Mit dem Antworter Feuerwehr- und Bürgerhaus geht es, trotz  einiger unvorhergesehener Verzögerungen im Planungsablauf und durch einen Wassereinbruch in den Keller durch ein Unwetter,  das in den letzten Wochen den Bauablauf ebenfalls behindert hat, geht es nun wieder mit den Arbeiten weiter. Nicht zuletzt durch  die gute Zusammenarbeit, die freiwillige und kostenlose Mitarbeit der Antworter Vereine,  insbesondere der Antworter Feuerwehr, konnten die Kosten des Schadens durch das Unwetter  in Grenzen gehalten werden und weitgehendst die  restlichen Kosten durch eine abgeschlossene Bauversicherung abgedeckt werden. Die Arbeiten gehen nun in die Endphase. Gemeinde und Feuerwehr hoffen,  wenn nichts Gravierendes mehr auftaucht, dass der Bezug des Feuerwehr- und Bürgerhauses zum Veteranenjahrtag im November erfolgen kann.

Die Sanierung und Neugestaltung der Aussenanlagen am Kindergarten Hirnsberg wurden in den letzten Wochen ausgeführt. Jetzt ist noch die Aussenfluchttreppe an der  Nordseite des Gebäudes anzubringen. Dies war eine Auflage der Behörden, bei Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren in den Kindergarten notwendig wurde. Damit wäre die Sanierung des unter Denkmalschutz befindlichen ehemaligen Schulhauses, dem heutigen Kindergarten,  in Hirnsberg abgeschlossen. Dank des 80% Zuschusses durch das energetische Programm des Freistaates Bayern konnte nicht nur ein schönes, sondern für den Ort Hirnsberg wichtiges und zentrales Gebäude erhalten und zukunftsfähig gemacht werden. Wer das sanierte Gebäude noch nicht gesehen hat, sollte sich den Kindergarten nach der gelungenen Sanierung ansehen. Dies gilt auch für die Feuerwehrhausfassade in Antwor,t die in sehr gekonnter Manier in einer Putzkratztechnik künstlerisch durch Josef Kriechbaum aus Antwort gestaltet wurde.

Kanalgebühren

Nun darf ich Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger zuerst zum Sachstand über die eingeleiteten Massnahmen zu den Kanalgebühren durch den Marktgemeinderat unterrichten:

Das bayerische Verwaltungsgericht München hat durch das Urteil vom 9. Juni 20011 in seiner Begründung eine Gesamtgebührenüberdeckung von 495.00 € für den Kalkulationzeitraum 2007 bis 2010 festgestellt, die nicht, wie im Gutachten vorgesehen, in den neuen Kalkulationszeitraum übertragen werden darf. Da die Marktgemeinde 2007- 2009 keine kalkulierte Gebühr, sondern eine sogenannte willkürlich gegriffene Gebühr von 1,90 € ihren Gebührenbescheiden zugrunde gelegt hatte,  war eine Übertragung einer Gebührenüberdeckung - auch aus nicht vorhersehbaren Gebührenzahlungen, wie die Nachzahlungen der GWC in Höhe von 540.000 €, die zur Gebührenüberdeckung von 495.000 € führten - nicht möglich, wie sie im Gutachten vorgesehen war und bei kalkulierten Gebühren rechtlich zulässig ist.

Diese vorgenannten Tatsachen führten zur Unwirksamkeit der Gebührensatzung des Marktes Bad Endorf  und somit auch zur Unwirksamkeit des satzungsgemäßen Gebührensatzes von   1,90 € für den Gebührenzeitraum 2007 bis 2010.

Nachdem nun eindeutige Rechtssicherheit durch das Gericht hergestellt wurde, hat der Marktgemeinderat umgehend mit großer Mehrheit  die Firma R. Hurzelmeier Kommunalberatungsbüro mit  Rechtsanwältin Freitag aus Straubing/Laberweinting beauftragt,   eine rechtskonforme Stammsatzung  und eine Gebührensatzung mit Gebührensatz unter der Einbeziehung und Würdigung des Urteils des Verwaltungsgerichtes umgehend zu erstellen.

Da die Kanalgebührenbescheide für 2010 und die Vorauszahlungen für 2011 baldmöglichst erstellt werden müssen, weil diese Bescheide für viele Bürger und Vermieter notwendig für ihre Abrechnungen sind, bedarf es einer schnellen Bearbeitung. Ende September Anfang Oktober kann der Marktgemeinderat laut Frau Freitag  mit der neuen Stammsatzung und der Gebührensatzung zur erstmaligen Vorlage rechnen, um dann zu beraten und in öffentlicher Sitzung zu beschliessen.

Der Marktgemeinderat hat in all seinen Sitzungen zu den Kanalgebühren deutlich gemacht, dass beim Abbau der Kanalgebührenüberdeckung  nicht nur die Widerspruchsführer für die Kanalgebührenbescheide 2009 sondern alle Kanalgebührenzahler gleicherweise zu berücksichtigen sind.  Eines, sehr verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger ist in Sachen Kanalgebühren sicher:  die Bürgermeisterin wird  Sie in dieser Sache umfassend informieren.

Bevor ich zur Presseberichterstattung über die Kanalgebühren komme, darf ich Folgendes feststellen: Kanal- und Abwasserentsorgung ist eine kostenrechnende Einrichtung. Mögliche Gebührenüber- und unterdeckungen sind spätestens im folgenden Gebührenzeitraum zurückzuführen und zuzuführen,  so ist es vom Gesetzgeber festgelegt. Die Kommunen werden diesbezüglich vom Bayrischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft, von der Kommunalaufsicht überwacht und somit Sorge getragen, dass letztlich keine Gebühren im allgemeinen Haushalt landen.

Dass 2002 durch die großen Überdeckungen und 2007 ohne Wissen und Beschluss des Marktgemeinderates statt einer kalkulierten Gebühr weiterhin die alte Gebühr, entgegen der Kalkulation des BKPV, gegriffen wurde, mit den nun formalrechtlichen negativen Folgen, ist sicher der früheren Gemeindeführung  und Verwaltung, vertreten durch den Kämmerer, und dem früheren Amtsleiter zuzurechnen.

Die heutige Gemeindeführung und der Marktgemeinderat hat nach Feststellung der Überdeckung der Kanalgebühren durch den BKPV sofort durch geeignete Maßnahmen  wie Unterhalt und Sanierung etc. des Kanalnetzes die Überzahlungen in Höhe von 860.000 Euro Stück für Stück zurückgeführt. Von 2002 bis 2010  mit den Nachzahlungen von 540.000 € durch die GWC war dies ein Betrag von 1,4 Mio.  Das Verwaltungsgericht bestätigte in seiner Urteilsbegründung, dass im Abrechnungszeitraum nur noch eine Überdeckung von 495.000 € besteht. Dies heißt doch, dass ohne die Nachzahlungen der GWC (die aus nicht vorhersehbaren Abgabenverkürzungen stammen) die Kanalgebührenüberzahlungen  in Höhe von 860.000 € bis 2010 zurückgeführt worden sind. Dies geht  aus dem Gutachten Schima und aus der Urteilsbegründung hervor. Die Gemeindeführung und der Gemeinderat werden auch die noch offenen Kanalgebührenüberzahlungen auf Euro und Cent zurückführen und abbauen. Aber eines sei auch deutlich gesagt: für die gegriffene Kanalgebühren und daraus resultierenden Folgen der früher politisch Verantwortlichen ist die heutige Gemeindeführung nicht verantwortlich.

Nun komme ich zu der Berichterstattung zu den Kanalgebühren im  OVB. Gestatten,  Sie mir hierzu ein persönliches Wort. In dem Artikel vom 19.8.2011 im OVB von Herrn Dr. Hans Winkler, verfasst und verantwortet durch Frau Knothe vom OVB wird teilweise unterschwellig, aber auch ganz dreist die heutige Gemeindeführung, vor allem die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter als die Verursacher in Sachen Kanalgebühren verunglimpft, entgegen besseren Wissens. So wird der heutigen Gemeindeführung unterstellt, sie würde   zu diesem Thema nicht die volle Wahrheit darstellen und  die Dinge schön reden und unrichtig darstellen. Die Unterstellungen von Herrn Winkler weise ich in aller Form zurück. Durch den Versuch, die politisch Verantwortlichen durch Halbwahrheiten,  medial geschickte Unterstellungen und ständiges  Wiederholen von Unwahrheiten, z. B. der Gutachter Schima hätte den Auftrag gehabt, die 1,90 € Gebühren zu bestätigen, sollen wir, die politisch Verantwortlichen beschädigt werden. Obwohl diese Unterstellung in der Sondersitzung zu den Kanalgebühren von Herrn  Schima eindeutig zurückgewiesen wurde - bei dieser Sitzung war Herr Winkler aber auch Frau Knothe vom OVB zugegen -  werden diese Unwahrheiten im Bericht vom 19.8.20011 im OVB weiterhin behauptet. Die Berichte in der Sache Kanalgebühren zeigen deutlich System auf, auch durch Frau Knothe.  Durch eine bewusst subjektive Berichterstattung und Weglassen wichtiger Fakten, Wiederholen von Halb- und Unwahrheiten wird versucht, den Bürger zu verunsichern und die heutige Gemeindeführung zu beschädigen.

Man muss sich schon fragen, weshalb  sich Herr Dr. H. Winkler  nicht schon 2002 aber auch 2007 bei den damaligen Verursachern und politischen Verantwortlichen, zugleich seine langjährigen Parteifreunde,   warnend zu Wort gemeldet hat, ist schon erstaunlich. Bei Frau Knothe ist es verständlich, weiss doch jedermann, wo sie politisch steht - oder sollte man  sagen: ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt?

Verehrte Mitbürgerinnen und Bürger, es war mir ein Anliegen, in dieser Sache ein deutliches Wort zu sagen, es ist notwendig, aufzuzeigen, was hinter so manchen Pressevorgängen steckt,  eine objektive und saubere Berichterstattung muß trotz aller Pressefreiheit, auf die sich so mancher beruft,  trotz alledem angemahnt werden. Denn auch dies gehört zu einem guten demokratischen Stil einer freien Presse, dazu stehe ich, und damit möchte ich es bewenden lassen.

Nun wünsche ich uns allen noch einen schönen Restsommer und wenn Sie noch freie Tage haben, einen schönen Urlaub.

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