Die Saldenbestätigung eines
gemeindliches Darlehens über 65.000 € für die Planung einer
Tiefgarage im Jahr 2003 an die Simsseeklinik Stiftungs GmbH sorgte
kurzfristig bei einigen Räten für Irritation und Vorwürfe an den
Kämmerer, weil der Darlehensverlauf bis zum heutigen Tage in der
Sitzung nicht belegt werden konnte und die speziellen Beschlüsse
nicht vorlagen. Durch diesen Vorgang schossen die Vermutungen
bezüglich der korrekten Umsetzung des Darlehens ins Kraut. Ob das
Darlehen in der Stiftung überhaupt bilanziert und seitens der
Kämmerei korrekt geführt wurde, konnte in der Sitzung nicht geklärt
werden. So wurde der Rechungsprüfungsausschuss beauftragt, den
Sachverhalt zu klären und dem Marktgemeinderat zu berichten.
Die Untersuchung des Sachverhaltes über
den Verlauf des 65.000 € Darlehens an die gemeinnützige
Simsseeklinik Stiftungs GmbH ergab, dass der Kämmerer das Darlehen
immer wieder fristgerecht dem Marktgemeinderat oder dem Bürgermeister
zu Verlängerung vorgelegt hat. Hiermit war der Vorwurf des CSU
Fraktionsvorsitzenden M. Mühlnikel einer möglichen
Pflichtverletzung durch den Kämmerer eindeutig widerlegt und wurde
zurückgenommen. Ursache für die Befassung des Marktgemeinderates
mit dem 65.000 € Dahrlehen an die Stiftung war die Feststellung im
Prüfbericht des Kommunalen Prüfungsverbandes aus dem Jahre 2008 in
Textziffer 17 (Zitat): Trotz ausdrücklichem Hinweis des
Marktgemeinderates wurden keine schriftlichen Darlehensverträge
abgeschlossen. Der Markt war nach Art. 38 Abs.2 Satz 1
Gemeindeordnung verpflichtet Darlehensverträge schriftlich
abzuschließen. Auch wenn der Markt alleiniger Eigentümer der
Stiftungs GmbH ist, ist die Stiftungs GmbH eine eigenständige Person
des privaten Rechts. Verträge mit ihr bedürfen der Schriftform.
Der Marktgemeinderat übertrug den Bau der Tiefgarage der Stiftungs
GmbH. Zumindest ein Teil der bisher angefallenen Kosten wurde der
Stiftung als Darlehen gewährt. Der Markt hat hierfür bisher keine
Zinsen erhalten; hierzu wäre der Abschluss eines schriftlichen
Darlehensvertrages anzuraten und die Zinsen nachzufordern …… Ende
Zitat.
Aus dem Inhalt des Prüfberichtes geht
deutlich hervor, dass ein gültiger Darlehensvertrag mit der
Stiftung abzuschließen ist. Ein Entwurf eines Darlehensvertrages aus
dem Jahr 2003 liegt in der Gemeinde vor, wurde aber, aus welchen
Gründen auch immer, vom damaligen Bürgermeister Hofstetter
pflichtwidrig nicht abgeschlossen, obwohl vom Marktgemeinderat am
22.10 2003 beschlossen. Die Gründe hierfür entziehen sich meiner
und der Kenntnis des Marktgemeinderates, weil es hierzu seitens Herrn
Hofstetter bis heute keine Begründung gibt.
Vom Kämmerer Hans Eder wurde am
21.1.2004 bei den Geschäftsführern der Stiftungs Gmbh, Herr Schulz
und Herr Steßl, eine Saldenbestätigung über das Darlehen der
Marktgemeinde in Höhe von 65.000 € erwirkt. Nachdem es keinen
rechtsgültigen Darlehensvertrag gibt, ist die Saldenbestätigung der
rechtliche Nachweis für das gegebene Darlehen an die Stiftung. Somit
ist für den Markt Bad Endorf noch kein unreparierbarer Schaden
entstanden.
Der Marktgemeinderat hat am 10.11.2009
unter dem Tagesordnungspunkt 10 Textziffer 17 dem vom
Prüfungsverband festgestellten fehlenden Darlehensvertrag durch
Beschluss und Aufstellung eines neuen Darlehensvertrages in
folgender Weise Rechnung getragen: „Der Darlehensnehmer
(StiftungsGmbH) erhält vom Markt Bad Endorf ein Darlehen in Höhe
von 78.491,11 €. In diesem Betrag sind die aufgelaufenen Zinsen vom
22.10.2003 bis 31.12.2008 enthalten. Das Darlehen wird mit 4 %
jährlich verzinst und mit 6% getilgt.
Der Darlehensvertrag wurde mit dem
neuen Geschäftsführer H. Russwurm vorab abgestimmt und bedarf
nunmehr in der nächsten Stiftungsaufsichtratssitzung durch den
Aufsichtsrat der Genehmigung. Damit wäre dann wieder ein weiterer
Prüfungspunkt des Prüfberichtes abgearbeitet und abgeschlossen.
Liebe Mitbürger, Sie sehen allein an
diesem relativ einfachen Prüfungspunkt Darlehen, wie umfangreich
die Aufarbeitung eines einzelnen Themas ist. Die Lösung von
Prüfungspunkten des Prüfberichtes bringt oft persönliche und
Gruppenbefindlichkeiten unberechtigter und berechtigter Weise auf
die Tagesordnung. wodurch die sachliche Abarbeitung und Lösung der
Themen unnötig verlängert und erschwert wird. Deshalb ist es
parteipolitisch vielleicht nicht klug, aber für die Sache und die
Lösung umso fruchtbarer, wenn die 1. Bürgermeisterin bei der
Abarbeitung des Prüfberichtes immer wieder darauf hinweist und
selbst bestrebt ist, die Themen sachbezogen, offen und zielstrebig
abzuarbeiten, ohne parteipolitisches Geplänkel und Getöse. Für
diese ausgleichende Haltung darf ich als Bürgermeisterkollege und
Stellvertreter, da nun die Adventszeit begonnen hat und das
Jahresende näher rückt, der 1. Bürgermeisterin meinen Dank
aussprechen. Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wünsche
ich eine besinnliche Adventszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest und
ein gutes Neues Jahr 2010.