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11.2009 Martin R. Lauber, 2. Bürgermeister

 

Darlehen der Gemeinde an die Stiftung Simsseeklinik GmbH sorgte für Irritationen im Rat!

Die Saldenbestätigung eines gemeindliches Darlehens über 65.000 € für die Planung einer Tiefgarage im Jahr 2003 an die Simsseeklinik Stiftungs GmbH sorgte kurzfristig bei einigen Räten für Irritation und Vorwürfe an den Kämmerer, weil der Darlehensverlauf bis zum heutigen Tage in der Sitzung nicht belegt werden konnte und die speziellen Beschlüsse nicht vorlagen. Durch diesen Vorgang schossen die Vermutungen bezüglich der korrekten Umsetzung des Darlehens ins Kraut. Ob das Darlehen in der Stiftung überhaupt bilanziert und seitens der Kämmerei korrekt geführt wurde, konnte in der Sitzung nicht geklärt werden. So wurde der Rechungsprüfungsausschuss beauftragt, den Sachverhalt zu klären und dem Marktgemeinderat zu berichten.

Die Untersuchung des Sachverhaltes über den Verlauf des 65.000 € Darlehens an die gemeinnützige Simsseeklinik Stiftungs GmbH ergab, dass der Kämmerer das Darlehen immer wieder fristgerecht dem Marktgemeinderat oder dem Bürgermeister zu Verlängerung vorgelegt hat. Hiermit war der Vorwurf des CSU Fraktionsvorsitzenden M. Mühlnikel einer möglichen Pflichtverletzung durch den Kämmerer eindeutig widerlegt und wurde zurückgenommen. Ursache für die Befassung des Marktgemeinderates mit dem 65.000 € Dahrlehen an die Stiftung war die Feststellung im Prüfbericht des Kommunalen Prüfungsverbandes aus dem Jahre 2008 in Textziffer 17 (Zitat): Trotz ausdrücklichem Hinweis des Marktgemeinderates wurden keine schriftlichen Darlehensverträge abgeschlossen. Der Markt war nach Art. 38 Abs.2 Satz 1 Gemeindeordnung verpflichtet Darlehensverträge schriftlich abzuschließen. Auch wenn der Markt alleiniger Eigentümer der Stiftungs GmbH ist, ist die Stiftungs GmbH eine eigenständige Person des privaten Rechts. Verträge mit ihr bedürfen der Schriftform. Der Marktgemeinderat übertrug den Bau der Tiefgarage der Stiftungs GmbH. Zumindest ein Teil der bisher angefallenen Kosten wurde der Stiftung als Darlehen gewährt. Der Markt hat hierfür bisher keine Zinsen erhalten; hierzu wäre der Abschluss eines schriftlichen Darlehensvertrages anzuraten und die Zinsen nachzufordern …… Ende Zitat.

Aus dem Inhalt des Prüfberichtes geht deutlich hervor, dass ein gültiger Darlehensvertrag mit der Stiftung abzuschließen ist. Ein Entwurf eines Darlehensvertrages aus dem Jahr 2003 liegt in der Gemeinde vor, wurde aber, aus welchen Gründen auch immer, vom damaligen Bürgermeister Hofstetter pflichtwidrig nicht abgeschlossen, obwohl vom Marktgemeinderat am 22.10 2003 beschlossen. Die Gründe hierfür entziehen sich meiner und der Kenntnis des Marktgemeinderates, weil es hierzu seitens Herrn Hofstetter bis heute keine Begründung gibt.

 Vom Kämmerer Hans Eder wurde am 21.1.2004 bei den Geschäftsführern der Stiftungs Gmbh, Herr Schulz und Herr Steßl, eine Saldenbestätigung über das Darlehen der Marktgemeinde in Höhe von 65.000 € erwirkt. Nachdem es keinen rechtsgültigen Darlehensvertrag gibt, ist die Saldenbestätigung der rechtliche Nachweis für das gegebene Darlehen an die Stiftung. Somit ist für den Markt Bad Endorf noch kein unreparierbarer Schaden entstanden.

 Der Marktgemeinderat hat am 10.11.2009 unter dem Tagesordnungspunkt 10 Textziffer 17 dem vom Prüfungsverband festgestellten fehlenden Darlehensvertrag durch Beschluss und Aufstellung eines neuen Darlehensvertrages in folgender Weise Rechnung getragen: „Der Darlehensnehmer (StiftungsGmbH) erhält vom Markt Bad Endorf ein Darlehen in Höhe von 78.491,11 €. In diesem Betrag sind die aufgelaufenen Zinsen vom 22.10.2003 bis 31.12.2008 enthalten. Das Darlehen wird mit 4 % jährlich verzinst und mit 6% getilgt.

Der Darlehensvertrag wurde mit dem neuen Geschäftsführer H. Russwurm vorab abgestimmt und bedarf nunmehr in der nächsten Stiftungsaufsichtratssitzung durch den Aufsichtsrat der Genehmigung. Damit wäre dann wieder ein weiterer Prüfungspunkt des Prüfberichtes abgearbeitet und abgeschlossen.

Liebe Mitbürger, Sie sehen allein an diesem relativ einfachen Prüfungspunkt Darlehen, wie umfangreich die Aufarbeitung eines einzelnen Themas ist. Die Lösung von Prüfungspunkten des Prüfberichtes bringt oft persönliche und Gruppenbefindlichkeiten unberechtigter und berechtigter Weise auf die Tagesordnung. wodurch die sachliche Abarbeitung und Lösung der Themen unnötig verlängert und erschwert wird. Deshalb ist es parteipolitisch vielleicht nicht klug, aber für die Sache und die Lösung umso fruchtbarer, wenn die 1. Bürgermeisterin bei der Abarbeitung des Prüfberichtes immer wieder darauf hinweist und selbst bestrebt ist, die Themen sachbezogen, offen und zielstrebig abzuarbeiten, ohne parteipolitisches Geplänkel und Getöse. Für diese ausgleichende Haltung darf ich als Bürgermeisterkollege und Stellvertreter, da nun die Adventszeit begonnen hat und das Jahresende näher rückt, der 1. Bürgermeisterin meinen Dank aussprechen. Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wünsche ich eine besinnliche Adventszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr 2010.

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